Online-Petition, Online-Appel oder Online-Aufruf?
8.January, 2015
Das nächste Campaign Boostcamp: Jetzt bewerben!
30.April, 2015
Show all

Kampagnen-Taktik: Hat der Kinderschutzbund das Edathy-Bußgeld zurecht abgelehnt?

Ja, der Spiegel-Online-Titel vom 5.3.2015 “Geld stinkt nur manchmal” müsste eigentlich lauten : “Geld stinkt manchmal”.

Ein Gericht hat den Fall “Edathy” gegen Zahlung eines Bußgeldes von 5.000 € eingestellt. Das Bußgeld sollte der Deutsche Kinderschutzbund e.V, DKSB bekommen. Dieser hat das aber abgelehnt. Nun wirft der Rechtsanwalt Steffen Lindberg dem DKSB in Spiegel-Online vor, dass das Vorgehen des Kinderschutzbunds in der medienwirksamen Causa Edathy “Heuchelei” sei.

Mal abgesehen davon, dass der DKSB gar nicht anders handeln konnte weil dieser bereits einen Tag zuvor die Einstellung des Verfahren gegen Edathy kritisiert hat, interessiert uns hier die Frage: Hat der DKSB auch aus taktischen Gründen richtig gehandelt?

Nichtregierungs-Organisationen brauchen Spenden. Zugewiesene Bußgelder, machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus. Um Spenden zu bekommen muss eine NGO darauf achten, dass über sie und ihre Taten berichtet wird. Wer hier sich bietende Chancen ungenutzt verstreichen lässt macht einen Fehler. In der Öffentlichkeit Position zu beziehen und dabei wahrgenommen zu werden ist hartes Brot und gelingt oft nicht. Manchmal bekommt man aber eine “Steilvorlage” in Form eines Ereignisses das sich nutzen lässt. Genau das hat der DKSB getan – auf 5000 € verzichtet für eine hohe Aufmerksamkeit und viel Zustimmung. Nichts anderes macht eine Umweltschutzorganisation, wenn sie sich vor einen sinkenden Öltanker stellt und das Unglück kommentiert. Es gehört zur Aufgabe einer Campaignerin bzw. des Campaigners solche Chancen zu erkennen und schnell zu nutzen – bevor es ein anderer tut.

Dass der DKSB im Gegenzug  ca. 40.000 €  Spenden bekommen hatte konnte keiner ahnen. Das spielt auch keine Rolle. Es ist lediglich eine zusätzliche Bestätigung dafür, dass der DKSB moralisch richtig gehandelt hat.

Damit sich das Ganze jetzt nicht zu einem Scharzer-Peter-Spiel entwickelt, wäre der Richter gut beraten – entgegen der üblichen Praxis – das Bußgeld einem Verband zuzuweisen, der in keiner Weise etwas mit dem Thema Kinder oder Gewalt zu tun hat und dies vorher mit dem infrage kommenden Verband abzuklären.